Medizinische Masken auch in Krankenhäusern Pflicht

Die Evangelischen Krankenhäuser Mülheim (EKM) und Oberhausen (EKO.) orientieren sich an der aktuellen Corona-Schutzverordnung und gewähren den Zutritt nur noch mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder einer FFP2-Maske.

Alltagsmasken sind somit ab sofort nicht mehr erlaubt, wenn man die Gelände des EKM und des EKO. betritt. Dies gilt für die gesamten Krankenhausareale sowie für die beiden Ärztehäuser am EKM.

„Wir empfehlen insbesondere Besuchern von Palliativpatienten das Tragen einer FFP2-Maske, denn so schützen sie ihre schwerstkranken Angehörigen am besten“, betont Prof. Dr. Heinz-Jochen Gassel, Ärztlicher Direktor am EKM. Für Sterbende und schwerstkranken Patienten gilt ein Sonderbesuchsrecht, das im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt vereinbart werden kann. Gleiches gilt für Kinder, die im EKO. behandelt werden. Auch in den Kreißsälen und auf den Wöchnerinnenstationen der beiden Häuser gibt es eine Ausnahmeregelung, so dass werdende Mütter von einer Person begleitet und nach der Geburt besucht werden dürfen. Ansonsten gilt nach wie vor das generelle Besuchsverbot.

Ob die Krankenhäuser grundsätzlich FFP2-Masken für Besucher und Patienten vorschreiben, will man heute noch nicht gänzlich ausschließen. „Je nach Infektionsgeschehen kann es sein, dass wir hier nochmal nachjustieren“, so Gassel.

 

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