Auch im fortgeschrittenen Alter sollen und wollen Menschen selbstständig und so lange wie möglich fit bleiben. Doch das Alter bringt besondere Herausforderungen und Bedürfnisse mit sich – auch wenn Alter an sich keine Krankheit ist, geht es oft mit altersbedingten Krankheiten und Einschränkungen einher. Wichtig ist, dass dabei auch im Alter die Lebensqualität erhalten bleibt.
Zu Hause ist es am schönsten, das ist klar. Doch welche Möglichkeiten gibt es, wenn ein Leben zu Hause alleine nicht mehr möglich ist?
70 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt – zwei Drittel von ihnen ohne Pflegedienste. Angehörige übernehmen die Pflege. Wir beraten pflegende Angehörige und bereiten sie auf ihre Aufgabe vor – das Angebot gilt für diejenigen, deren Angehörige in unseren Häusern stationär aufgenommen wurden. Über das Projekt Familiale Pflege beraten wir sie schon während des Krankenhausaufenthaltes ihres Angehörigen und begleiten sie in der ersten Zeit zu Hause. Spezielle Pflegekurse und -trainings vermitteln praktische Tipps und Hilfen für alle.
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Mit ambulanter Pflege, auch häusliche Pflege genannt, erhalten pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Der ambulante Pflegedienst kommt bei Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlastet die Betroffenen sowie die Angehörigen.
Eine teilstationäre Versorgung bedeutet eine zeitweise Betreuung im Tagesverlauf oder über Nacht in einer Einrichtung, keine Rund-um-die-Uhr-Pflege. Der Umfang richtet sich dabei nach dem Pflegegrad und beinhaltet immer die Beförderung der pflegebedürftigen Person zwischen Wohnung und Einrichtung.
Mehr Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
In manchen Fällen können bestimmte Erkrankungen teilstationär behandelt werden. Die Erkrankten müssen dabei nicht ununterbrochen im Krankenhaus sein, sondern können die Nacht und die Wochenenden zu Hause verbringen. In Einrichtungen wie einer Geriatrischen Tagesklinik erhalten die Seniorinnen und Senioren medizinisch-diagnostische, pflegerische und therapeutische Betreuung. Ziel ist es, ihre Selbstständigkeit soweit wieder herzustellen, dass sie weiterhin alleine zu Hause leben können.
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Das Angebot richtet sich an Seniorinnen und Senioren, die in einem guten und sicheren Service-Umfeld ihren Lebensabend verbringen möchten. Die Wohnungen sind im Allgemeinen barrierefrei gestaltet und bieten verschiedene Sonderausstattungen, die je nach Hilfebedarf genutzt werden können: so zum Beispiel Hausnotruf-Systeme, Essen auf Rädern oder pflegerische Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, zum Beispiel übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder auch, weil die pflegenden Angehörigen über einen kurzen Zeitraum die Pflege nicht gewährleisten können. Für solche Situationen gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden zugelassenen vollstationären Einrichtungen.
Weitere Informationen bietet auch das Bundesgesundheitsministerium.
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Wenn Menschen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr zu Hause leben können, sind sie in einem Pflege- oder Altenheim gut aufgehoben. Sie können ihr individuelles Leben weiterführen, die Vorzüge der Gemeinschaft genießen und Therapieleistungen im Haus nutzen – so selbstständig wie möglich und so behütet wie nötig.
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Das Thema Wohnen im Alter beschäftigt eine Vielzahl von Menschen – und es entwickeln sich neue Wohnformen für ältere Menschen, die ihr Leben mit anderen teilen möchten.
Die Seniorinnen und Senioren verfügen über eigene Zimmer in der Wohngemeinschaft; Küche und Bad sowie Garten werden von allen gemeinsam genutzt. So können sie den Alltag gemeinsam erleben und sich gegebenenfalls auch gemeinsam Hilfe suchen, beispielsweise eine Person, die im Haushalt unterstützt. Sie können sich aber jederzeit in ihren privaten Bereich zurückziehen. Auch hier kann bei Bedarf ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernehmen.
Ältere Menschen leben zusammen mit einem „Untermieter“, der je nach Vereinbarung Aufgaben des Alltags übernimmt – wie Einkaufen, Putzen oder Gesellschaft leisten. Im Gegenzug zahlt der „Untermieter“, oft ein jüngerer Mensch, weniger oder gar keine Miete.
Unter einem Dach leben ältere und junge Menschen zusammen. So entwickelt sich ein gemeinschaftliches Miteinander, bei dem sich verschiedene Generationen auf Augenhöhe begegnen, voneinander lernen und sich helfen. Auch hier können ambulante Pflegedienste unterstützen.
Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Er richtet sich danach, wie sehr die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten der Personen eingeschränkt sind. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5). Wer einen Pflegegrad beantragen möchte, muss sich an seine Krankenkasse wenden.
Mehr Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.