Viele ältere Menschen möchten gerne so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung bleiben. Mit einem Pflegegrad haben sie Anrecht auf die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Zusätzlich übernimmt die Pflegekasse bei einem anerkannten Pflegegrad bis zu 4.000 Euro für den Umbau der Wohnung, sofern dieser die Selbstständigkeit des Menschen fördert und die Pflege erleichtert.
Der Umbau kann verschiedene Bereiche betreffen:
Die Pflegekasse ist immer der jeweiligen Krankenkasse der betroffenen Personen zugeordnet. Dort erhalten Sie den Antrag auf „Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Sie können den Antrag vor dem Umbau stellen, so dass Sie wissen, wie hoch der Zuschuss der Pflegekasse sein wird. Es ist aber auch möglich, den Antrag nachträglich einzureichen. Dazu sind quittierte Rechnungen beizulegen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.
Unsere Experten beraten Patienten in unseren Krankenhäusern und ihre Angehörigen auch zum Thema barrierefreies Wohnen: