Wenn das eigene Kind krank ist, sind Eltern verständlicherweise in Sorge. Ist es etwas Ernsthaftes? Muss ich direkt zur Ärztin oder zum Arzt fahren oder reicht es, wenn mein Kind sich ein paar Tage lang ausruht?
Wichtig ist, dass Sie als Eltern Ihr Kind genau beobachten und lernen, kleine Veränderungen oder erste Krankheitszeichen wahrzunehmen. Mit der Zeit entwickeln die meisten Eltern ein Gespür dafür, ob ihr Kind ernsthaft krank ist.
Wenn Sie sich aber unsicher sind, ob und was Ihrem Kind fehlt, sollten Sie sich an eine Kinderärztin oder an einen Kinderarzt wenden.
Ihr Kinder- und Jugendarzt ist die erste Anlaufstelle für Ihr krankes Kind. Er kennt Ihr Kind oft von Geburt an und begleitet seine Entwicklung. Der Kinderarzt ist auch für Sie Ansprechpartner, wenn Sie Fragen oder Probleme haben.
Die kassenärztlichen Notfallpraxen sind abends, an Mittwoch- und Freitagnachmittagen, am Wochenende und an Feiertagen für Ihr Kind da. Niedergelassene Kinder- und Jugendärzte behandeln sie dort. Über die Telefonnummer 116 117 erfahren Sie, welcher Kinder- und Jugendarzt oder welche Kinderarztpraxis gerade Notdienst hat.
Wenn die Notfallpraxis geschlossen ist, sichern Kindernotaufnahmen die Versorgung Ihres Kindes.
Die Kindernotaufnahme ist für Notfälle zuständig und rund um die Uhr geöffnet. Hier werden regelhaft schwerstkranke Kinder eingeliefert. Nicht selten geht es in diesen Fällen darum, Leben zu retten. Die Ärzte und Pflegekräfte arbeiten nach Dringlichkeit, nicht nach Reihenfolge. Daher kann es zu Wartezeiten kommen.
Gerade in den ersten Lebensjahren machen Kinder große Entwicklungsschritte. Dabei werden sie nicht nur von Ihnen, den Eltern, sondern auch von Ihrem Kinder- und Jugendarzt begleitet. Denn es ist wichtig, dass der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes regelmäßig ärztlich überprüft werden. So können mögliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie das gelbe Kinderuntersuchungsheft mit den Vorsorgeuntersuchungs-Terminen, das Sie und Ihr Kind in den kommenden Jahren begleiten wird. Für diese Untersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben. So findet die U1 beispielsweise direkt nach der Entbindung statt, die U4 zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat.
Die U10 und U11 sind freiwillige Vorsorgeuntersuchungen. Sie werden nicht von allen Krankenkassen erstattet.
Die J1 und J2 sind freiwillige Vorsorgeuntersuchungen. Sie werden nicht von allen Krankenkassen erstattet.
Der Kinderarzt…
Je nach Alter des Kindes können sich die Eltern während der Untersuchung zu unterschiedlichen Themen beraten lassen: